L 6 AS 2272/11•Landessozialgericht NRW, 2012-12-20, L 6 AS 2272/11
Landessozialgericht NRW, 2012-12-20, L 6 AS 2272/11
L 6 AS 2272/11Sozialversicherungsgericht20.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 2272/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: L 6 AS 2272/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1220.L6AS2272.11.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen geändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 27.7.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4.1.2011 verurteilt, für die Zeit vom 1.9.2010 bis zum 31.12.2010 Kosten der Unterkunft i.H.v. 226,20 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte hat 9/10 der Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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