L 19 AS 1809/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-12-20, L 19 AS 1809/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-12-20, L 19 AS 1809/12 B ER
L 19 AS 1809/12 B ERSozialversicherungsgericht20.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1809/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: L 19 AS 1809/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1220.L19AS1809.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.08.2012 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin zu 1) für die Zeit vom 01.08.2012 bis zum 30.11.2012 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 374 EUR monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten zu einem Sechstel.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.