Landessozialgericht NRW, 2012-12-20, L 19 AS 1809/12 B ER

L 19 AS 1809/12 B ERSozialversicherungsgericht20.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1809/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-20

Aktenzeichen: L 19 AS 1809/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1220.L19AS1809.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.08.2012 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin zu 1) für die Zeit vom 01.08.2012 bis zum 30.11.2012 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 374 EUR monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten zu einem Sechstel.

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