L 7 AS 2016/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-12-10, L 7 AS 2016/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-12-10, L 7 AS 2016/12 B ER
L 7 AS 2016/12 B ERSozialversicherungsgericht10.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 2016/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-10
Aktenzeichen: L 7 AS 2016/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1210.L7AS2016.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 04.10.2012 wird zurückgewiesen. Den Antragstellerinnen wird für das Beschwerdeverfahren ab dem 24.10.2012 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin K aus F beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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