L 2 AS 2150/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-11-30, L 2 AS 2150/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-11-30, L 2 AS 2150/12 B ER
L 2 AS 2150/12 B ERSozialversicherungsgericht30.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 2150/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-30
Aktenzeichen: L 2 AS 2150/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1130.L2AS2150.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 06. November 2012 über die vorläufige Verpflichtung des Antragsgegners zur Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird voll umfänglich abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt D beigeordnet.
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