L 11 KR 473/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-11-19, L 11 KR 473/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-11-19, L 11 KR 473/12 B ER
L 11 KR 473/12 B ERSozialversicherungsgericht19.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KR 473/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-19
Aktenzeichen: L 11 KR 473/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1119.L11KR473.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 08.08.2012 abgeändert und die Antragsgegnerin verpflichtet, die Kosten für die in der Zeit ab Zustellung dieses Beschlusses bis zum Abschluss des beim Sozialgericht Münster unter dem Aktenzeichen S 16 KR 526/12 anhängigen Hauptsacheverfahrens in Verbindung mit der bei der Antragstellerin erbrachten Chemotherapie durchzuführenden lokoregionalen Tiefenhyperthermie zu übernehmen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens und die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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