L 12 AS 691/11•Landessozialgericht NRW, 2012-10-31, L 12 AS 691/11
Landessozialgericht NRW, 2012-10-31, L 12 AS 691/11
L 12 AS 691/11Sozialversicherungsgericht31.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 691/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-31
Aktenzeichen: L 12 AS 691/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1031.L12AS691.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 06.04.2011 geändert. Es wird festgestellt, dass die im Bescheid vom 01.12.2009 in der Fassung des Bescheides vom 05.01.2010, diese in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.04.2012, vorgenommene Feststellung des zu berücksichtigenden Einkommens des Ehemannes der Klägerin rechtswidrig war. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen. Die Revision wird zugelassen.
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