Landessozialgericht NRW, 2012-10-31, L 11 KA 50/10

L 11 KA 50/10Sozialversicherungsgericht31.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 50/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-31

Aktenzeichen: L 11 KA 50/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1031.L11KA50.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.03.2010 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen zu 7). Weitere Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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