Landessozialgericht NRW, 2012-10-29, L 20 SO 613/11

L 20 SO 613/11Sozialversicherungsgericht29.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 613/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-29

Aktenzeichen: L 20 SO 613/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1029.L20SO613.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.09.2011 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 23.07.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.11.2008 verurteilt, dem Kläger über die bisherige Bewilligung hinaus für den Monat August 2008 weitere 21,09 EUR Sozialhilfe zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.

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