L 7 AS 999/12 B•Landessozialgericht NRW, 2012-10-26, L 7 AS 999/12 B
Landessozialgericht NRW, 2012-10-26, L 7 AS 999/12 B
L 7 AS 999/12 BSozialversicherungsgericht26.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 999/12 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-26
Aktenzeichen: L 7 AS 999/12 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1026.L7AS999.12B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.04.2012 geändert. Den Antragstellerin wird zur Durchführung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M aus E beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
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