L 6 SF 246/12 ER und L 6 AS 1523/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-10-26, L 6 SF 246/12 ER und L 6 AS 1523/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-10-26, L 6 SF 246/12 ER und L 6 AS 1523/12 B ER
L 6 SF 246/12 ER und L 6 AS 1523/12 B ERSozialversicherungsgericht26.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 SF 246/12 ER und L 6 AS 1523/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-26
Aktenzeichen: L 6 SF 246/12 ER und L 6 AS 1523/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1026.L6SF246.12ER.UND.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.07.2012 wird auf Antrag des Beschwerdeführers bis zur Entscheidung über die hiergegen gerichtete Beschwerde ausgesetzt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
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