Landessozialgericht NRW, 2012-10-18, L 7 AS 998/11

L 7 AS 998/11Sozialversicherungsgericht18.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 998/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-18

Aktenzeichen: L 7 AS 998/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1018.L7AS998.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.04.2011 geändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Sanktionsbescheides vom 17.02.2010, geändert mit Änderungsbescheid vom 22.03.2010, in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.03.2010, soweit diese die Kostenentscheidung betreffen, verurteilt, dem Kläger die notwendigen Kosten des Vorverfahrens zu erstatten. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.