L 6 AS 1738/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-10-11, L 6 AS 1738/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-10-11, L 6 AS 1738/12 B ER
L 6 AS 1738/12 B ERSozialversicherungsgericht11.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 1738/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: L 6 AS 1738/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1011.L6AS1738.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.08.2012 geändert. Der Antrag des Antragstellers vom 02.07.2012 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T in E beigeordnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.