Landessozialgericht NRW, 2012-10-11, L 6 AS 1738/12 B ER

L 6 AS 1738/12 B ERSozialversicherungsgericht11.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 1738/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-11

Aktenzeichen: L 6 AS 1738/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1011.L6AS1738.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.08.2012 geändert. Der Antrag des Antragstellers vom 02.07.2012 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T in E beigeordnet.

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