L 12 SO 621/10•Landessozialgericht NRW, 2012-10-10, L 12 SO 621/10
Landessozialgericht NRW, 2012-10-10, L 12 SO 621/10
L 12 SO 621/10Sozialversicherungsgericht10.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 SO 621/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-10
Aktenzeichen: L 12 SO 621/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1010.L12SO621.10.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufungen des Klägers und der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.09.2010 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Fall des Beigeladenen zu 1) in der Zeit vom 23.04.2004 bis 30.07.2010 erbrachten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 349.001,65 EUR zu erstatten. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen. Die Revision wird zugelassen.
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