L 7 AS 348/10•Landessozialgericht NRW, 2012-09-20, L 7 AS 348/10
Landessozialgericht NRW, 2012-09-20, L 7 AS 348/10
L 7 AS 348/10Sozialversicherungsgericht20.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 348/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-20
Aktenzeichen: L 7 AS 348/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0920.L7AS348.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 15.01.2010 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
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