L 11 KA 67/10•Landessozialgericht NRW, 2012-04-25, L 11 KA 67/10
Landessozialgericht NRW, 2012-04-25, L 11 KA 67/10
L 11 KA 67/10Sozialversicherungsgericht25.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 67/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-25
Aktenzeichen: L 11 KA 67/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0425.L11KA67.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.04.2008 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.295,99 EUR nebst 8 Prozent Zinsen ab 12.05.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Gerichtskosten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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