L 9 SO 399/11•Landessozialgericht NRW, 2012-03-29, L 9 SO 399/11
Landessozialgericht NRW, 2012-03-29, L 9 SO 399/11
L 9 SO 399/11Sozialversicherungsgericht29.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 399/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-29
Aktenzeichen: L 9 SO 399/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0329.L9SO399.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 05.07.2011 geändert. Der Bescheid vom 27.02.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2010 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger für beide Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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