Landessozialgericht NRW, 2012-03-28, L 8 R 156/09

L 8 R 156/09Sozialversicherungsgericht28.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 156/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-28

Aktenzeichen: L 8 R 156/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0328.L8R156.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.8.2009 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens zu 6/7, die Beklagte zu 1/7. Die Beigeladenen tragen ihre Kosten selbst. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.848,00 EUR festgesetzt.

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