Landessozialgericht NRW, 2012-03-22, L 6 AS 1589/10

L 6 AS 1589/10Sozialversicherungsgericht22.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 1589/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-22

Aktenzeichen: L 6 AS 1589/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0322.L6AS1589.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.08.2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.

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