L 19 AS 163/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-03-02, L 19 AS 163/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-03-02, L 19 AS 163/12 B ER
L 19 AS 163/12 B ERSozialversicherungsgericht02.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 163/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-02
Aktenzeichen: L 19 AS 163/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0302.L19AS163.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 23.01.2012 wird - soweit der Rechtsstreit nicht durch Annahme des Teilanerkenntnisses vom 14.02.2012 erledigt ist - zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin dem Grunde nach zu 1/2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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