Landessozialgericht NRW, 2012-02-24, L 6 AS 11/12 B

L 6 AS 11/12 BSozialversicherungsgericht24.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 11/12 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-24

Aktenzeichen: L 6 AS 11/12 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0224.L6AS11.12B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.11.2011 geändert. Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt E in N für die Zeit ab 26.10.2011 gewährt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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