Landessozialgericht NRW, 2011-12-23, L 11 SF 182/11 AB

L 11 SF 182/11 ABSozialversicherungsgericht23.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 SF 182/11 AB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-23

Aktenzeichen: L 11 SF 182/11 AB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1223.L11SF182.11AB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Das Gesuch des Antragstellers auf Ablehnung von Richterin am Landessozialgericht G und Richterin am Landessozialgericht Q wegen Besorgnis der Befangenheit wird als unzulässig verworfen. Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.