Landessozialgericht NRW, 2011-12-12, L 9 SO 230/11 B

L 9 SO 230/11 BSozialversicherungsgericht12.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 230/11 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-12

Aktenzeichen: L 9 SO 230/11 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1212.L9SO230.11B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 15.12.2010 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Beschwerdeverfahren. Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen. Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwältin L aus N bewilligt.

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