L 10 P 105/10•Landessozialgericht NRW, 2011-11-30, L 10 P 105/10
Landessozialgericht NRW, 2011-11-30, L 10 P 105/10
L 10 P 105/10Sozialversicherungsgericht30.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 P 105/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-30
Aktenzeichen: L 10 P 105/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1130.L10P105.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 18.03.2008 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird für das Klageverfahren auf 9472,- Euro, für das Berufungsverfahren auf 2560,- Euro festgesetzt.
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