L 20 AS 1663/10•Landessozialgericht NRW, 2011-11-28, L 20 AS 1663/10
Landessozialgericht NRW, 2011-11-28, L 20 AS 1663/10
L 20 AS 1663/10Sozialversicherungsgericht28.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AS 1663/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-28
Aktenzeichen: L 20 AS 1663/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1128.L20AS1663.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Aachen vom 01.09.2010 neu gefasst. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.03.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.04.2010 sowie unter Abänderung des Bescheides vom 18.03.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.04.2010 verurteilt, dem Kläger im Zeitraum vom 20.01.2010 bis 31.10.2010 Leistungen nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen als Zuschuss zu bewilligen. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
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