L 13 EG 41/11•Landessozialgericht NRW, 2011-11-11, L 13 EG 41/11
Landessozialgericht NRW, 2011-11-11, L 13 EG 41/11
L 13 EG 41/11Sozialversicherungsgericht11.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 EG 41/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-11
Aktenzeichen: L 13 EG 41/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1111.L13EG41.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.06.2011 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 27.12.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.01.2011 wird aufgehoben, soweit durch ihn die Bewilligung des Elterngeldes für die Zeit vor dem 03.02.2011 teilweise aufgehoben worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin ein Viertel der Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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