L 19 AS 1625/11 B ER•Landessozialgericht NRW, 2011-10-20, L 19 AS 1625/11 B ER
Landessozialgericht NRW, 2011-10-20, L 19 AS 1625/11 B ER
L 19 AS 1625/11 B ERSozialversicherungsgericht20.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1625/11 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-20
Aktenzeichen: L 19 AS 1625/11 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1020.L19AS1625.11B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.09.2011 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 22.06.2011 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren ab 27.09.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M, P, beigeordnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.