Landessozialgericht NRW, 2011-10-20, L 19 AS 1625/11 B ER

L 19 AS 1625/11 B ERSozialversicherungsgericht20.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1625/11 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-20

Aktenzeichen: L 19 AS 1625/11 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1020.L19AS1625.11B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.09.2011 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 22.06.2011 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren ab 27.09.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M, P, beigeordnet.

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