L 8 LW 16/11•Landessozialgericht NRW, 2011-10-19, L 8 LW 16/11
Landessozialgericht NRW, 2011-10-19, L 8 LW 16/11
L 8 LW 16/11Sozialversicherungsgericht19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 LW 16/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: L 8 LW 16/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1019.L8LW16.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 14.4.2011 wird zurückgewiesen und die Klage gegen den Bescheid vom 28.6.2011 abgewiesen, soweit der Kläger die Regelaltersrente über den mit dem Bescheid vom 28.6.2011 zuerkannten Zeitraum vom 1.7.2011 bis 31.1.2022 hinaus begehrt. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.