L 17 U 138/10•Landessozialgericht NRW, 2011-10-19, L 17 U 138/10
Landessozialgericht NRW, 2011-10-19, L 17 U 138/10
L 17 U 138/10Sozialversicherungsgericht19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 17 U 138/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: L 17 U 138/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1019.L17U138.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.12.2009 geändert. Unter Aufhebung des Bescheids vom 28.09.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.01.2008 sowie unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 16.12.2004 wird festgestellt, dass die Hepatitis C-Erkrankung des Klägers eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.
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