L 12 AS 1360/11 B•Landessozialgericht NRW, 2011-10-14, L 12 AS 1360/11 B
Landessozialgericht NRW, 2011-10-14, L 12 AS 1360/11 B
L 12 AS 1360/11 BSozialversicherungsgericht14.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1360/11 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-14
Aktenzeichen: L 12 AS 1360/11 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1014.L12AS1360.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 01.07.2011 abgeändert. Der Klägerin wird für die Durchführung des Verfahrens ab 21.02.2011 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C, C, bewilligt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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