L 19 AS 937/11 NZB•Landessozialgericht NRW, 2011-10-07, L 19 AS 937/11 NZB
Landessozialgericht NRW, 2011-10-07, L 19 AS 937/11 NZB
L 19 AS 937/11 NZBSozialversicherungsgericht07.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 937/11 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-07
Aktenzeichen: L 19 AS 937/11 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1007.L19AS937.11NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.03.2011 - S 35 1778/10 - wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.