Landessozialgericht NRW, 2011-10-06, L 1 KR 304/10

L 1 KR 304/10Sozialversicherungsgericht06.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 KR 304/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-06

Aktenzeichen: L 1 KR 304/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1006.L1KR304.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.03.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 40.000 EUR festgesetzt.

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