L 1 KR 304/10•Landessozialgericht NRW, 2011-10-06, L 1 KR 304/10
Landessozialgericht NRW, 2011-10-06, L 1 KR 304/10
L 1 KR 304/10Sozialversicherungsgericht06.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 KR 304/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-06
Aktenzeichen: L 1 KR 304/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1006.L1KR304.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.03.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 40.000 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.