L 9 AS 1932/10•Landessozialgericht NRW, 2011-09-28, L 9 AS 1932/10
Landessozialgericht NRW, 2011-09-28, L 9 AS 1932/10
L 9 AS 1932/10Sozialversicherungsgericht28.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AS 1932/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-28
Aktenzeichen: L 9 AS 1932/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0928.L9AS1932.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 30.09.2010 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 06.12.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.02.2008 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden in beiden Rechtszügen nicht erhoben. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 410 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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