Landessozialgericht NRW, 2011-07-14, L 9 SO 258/10

L 9 SO 258/10Sozialversicherungsgericht14.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 258/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-14

Aktenzeichen: L 9 SO 258/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0714.L9SO258.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 13.04.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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