Landessozialgericht NRW, 2011-07-14, L 6 AS 812/10

L 6 AS 812/10Sozialversicherungsgericht14.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 812/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-14

Aktenzeichen: L 6 AS 812/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0714.L6AS812.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 27.04.2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird endgültig auf 1.000,- Euro festgesetzt.

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