L 16 KR 73/10•Landessozialgericht NRW, 2011-07-14, L 16 KR 73/10
Landessozialgericht NRW, 2011-07-14, L 16 KR 73/10
L 16 KR 73/10Sozialversicherungsgericht14.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 73/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-14
Aktenzeichen: L 16 KR 73/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0714.L16KR73.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.12.2009 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 07.11.2008 und 05.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.04.2009 verurteilt, der Klägerin Krankengeld vom 01.10.2008 bis zum 01.12.2008 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu 2/3. Die Revision wird zugelassen.
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