Landessozialgericht NRW, 2011-06-30, L 6 AS 2032/10

L 6 AS 2032/10Sozialversicherungsgericht30.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 2032/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: L 6 AS 2032/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0630.L6AS2032.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 25.10.2010 wird zurückgewiesen. Der erneute Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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