L 7 AS 552/11 B•Landessozialgericht NRW, 2011-06-14, L 7 AS 552/11 B
Landessozialgericht NRW, 2011-06-14, L 7 AS 552/11 B
L 7 AS 552/11 BSozialversicherungsgericht14.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 552/11 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-14
Aktenzeichen: L 7 AS 552/11 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0614.L7AS552.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.02.2011 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwältin L aus E beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
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