L 12 AS 522/11 B ER•Landessozialgericht NRW, 2011-05-27, L 12 AS 522/11 B ER
Landessozialgericht NRW, 2011-05-27, L 12 AS 522/11 B ER
L 12 AS 522/11 B ERSozialversicherungsgericht27.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 522/11 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-27
Aktenzeichen: L 12 AS 522/11 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0527.L12AS522.11B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.02.2011 abgeändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 11.01.2011 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 05.11.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.01.2011 wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
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