L 19 AS 2202/10•Landessozialgericht NRW, 2011-05-16, L 19 AS 2202/10
Landessozialgericht NRW, 2011-05-16, L 19 AS 2202/10
L 19 AS 2202/10Sozialversicherungsgericht16.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 2202/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-16
Aktenzeichen: L 19 AS 2202/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0516.L19AS2202.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17.11.2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 13.01.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2010 verurteilt wird, dem Kläger weitere Kosten der Unterkunft in Höhe von 33,75 EUR monatlich für die Zeit vom 01.02. bis 31.07.2010 zu bewilligen. Der Beklagte trägt die Kosten des Klägers des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.
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