L 19 AS 2130/10•Landessozialgericht NRW, 2011-05-16, L 19 AS 2130/10
Landessozialgericht NRW, 2011-05-16, L 19 AS 2130/10
L 19 AS 2130/10Sozialversicherungsgericht16.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 2130/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-16
Aktenzeichen: L 19 AS 2130/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0516.L19AS2130.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 18.11.2010 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung der Bescheide vom 08.12.2009 und vom 10.03.2010, beide in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11.03.2010, verurteilt, dem Kläger einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung in Höhe von 36,31 EUR monatlich für die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2010 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt 90% der Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen.
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