Landessozialgericht NRW, 2011-05-06, L 7 AS 652/11 B ER und L 7 AS 653/11 B

L 7 AS 652/11 B ER und L 7 AS 653/11 BSozialversicherungsgericht06.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 652/11 B ER und L 7 AS 653/11 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-06

Aktenzeichen: L 7 AS 652/11 B ER und L 7 AS 653/11 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0506.L7AS652.11B.ER.UN.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren S 39 AS 299/11 ER im Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 25.03.2011 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.

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