Landessozialgericht NRW, 2011-04-06, L 19 AS 2044/10 NZB

L 19 AS 2044/10 NZBSozialversicherungsgericht06.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 2044/10 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-06

Aktenzeichen: L 19 AS 2044/10 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0406.L19AS2044.10NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.10.2010 - S 3 AS 88/09 - wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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