Landessozialgericht NRW, 2011-03-31, L 9 SO 5/09

L 9 SO 5/09Sozialversicherungsgericht31.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 5/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-31

Aktenzeichen: L 9 SO 5/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0331.L9SO5.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 16.02.2009 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 1750 EUR festgesetzt.

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