L 6 B 86/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2011-03-31, L 6 B 86/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2011-03-31, L 6 B 86/09 AS
L 6 B 86/09 ASSozialversicherungsgericht31.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 B 86/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-31
Aktenzeichen: L 6 B 86/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0331.L6B86.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.07.2009 geändert und den Antragstellern Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin K aus F bewilligt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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