L 19 AS 230/11 B•Landessozialgericht NRW, 2011-03-30, L 19 AS 230/11 B
Landessozialgericht NRW, 2011-03-30, L 19 AS 230/11 B
L 19 AS 230/11 BSozialversicherungsgericht30.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 230/11 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-30
Aktenzeichen: L 19 AS 230/11 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0330.L19AS230.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.01.2011 geändert. Dem Kläger wird ab dem 20.03.2011 Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren gewährt und Rechtsanwalt N, C, beigeordnet. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.01.2011 wird als unzulässig verworfen.
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