L 8 R 1107/10 B•Landessozialgericht NRW, 2011-03-24, L 8 R 1107/10 B
Landessozialgericht NRW, 2011-03-24, L 8 R 1107/10 B
L 8 R 1107/10 BSozialversicherungsgericht24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 1107/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-24
Aktenzeichen: L 8 R 1107/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0324.L8R1107.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu 2) wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 7.10.2010 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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