Landessozialgericht NRW, 2011-03-09, L 7 B 255/09 AS

L 7 B 255/09 ASSozialversicherungsgericht09.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 255/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-09

Aktenzeichen: L 7 B 255/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0309.L7B255.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.06.2009 geändert. Die zu erstattenden Kosten werden auf 172,55 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

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