L 7 B 400/08 AS•Landessozialgericht NRW, 2011-02-24, L 7 B 400/08 AS
Landessozialgericht NRW, 2011-02-24, L 7 B 400/08 AS
L 7 B 400/08 ASSozialversicherungsgericht24.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 400/08 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-24
Aktenzeichen: L 7 B 400/08 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0224.L7B400.08AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.10.2008 geändert. Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 261,80 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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