Landessozialgericht NRW, 2011-02-24, L 7 B 400/08 AS

L 7 B 400/08 ASSozialversicherungsgericht24.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 400/08 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-24

Aktenzeichen: L 7 B 400/08 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0224.L7B400.08AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.10.2008 geändert. Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 261,80 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.