L 3 R 106/09•Landessozialgericht NRW, 2009-12-16, L 3 R 106/09
Landessozialgericht NRW, 2009-12-16, L 3 R 106/09
L 3 R 106/09Sozialversicherungsgericht16.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 106/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-16
Aktenzeichen: L 3 R 106/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1216.L3R106.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.03.2009 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 19.05.2009 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 27.08.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.2007 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird auf 6.065,19 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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