Landessozialgericht NRW, 2009-12-07, L 12 B 112/09 AS ER

L 12 B 112/09 AS ERSozialversicherungsgericht07.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 B 112/09 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-07

Aktenzeichen: L 12 B 112/09 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1207.L12B112.09AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 24.09.2009 hinsichtlich der Versagung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und der Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.